
Teilnahmebedingungen der Aktion „Insekten-Retter gesucht!“
Teilnahmebedingungen der Aktion „Insekten-Retter gesucht!“
Mit der Teilnahme an der Aktion akzeptiert die teilnehmende Person die folgenden Teilnahmebedingungen:
1. Veranstalterin, Aktion
Die Barilla Deutschland GmbH, Gustav-Heinemann-Ufer 72, 50968 Köln, (im Folgenden „die Veranstalterin“) veranstaltet mit der Marke „Wasa“ im Aktionszeitraum vom 01.03.2022 bis 17.07.2022 in Deutschland und Österreich eine Aktion mit dem Titel „Insekten-Retter gesucht!“ (im Folgenden „die Aktion“).
2. Teilnahmeberechtigung
An der Aktion können nur natürliche Personen ab 18 Jahren teilnehmen, die im Aktionszeitraum mindestens ein (1) beliebiges Wasa Produkt in Deutschland oder Österreich erworben haben.
Gewerbliche Gewinnspieldienstleister sowie Händler und Wiederverkäufer sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. Und so funktioniert es
Für jede teilnehmende Person, die im Aktionszeitraum vom 01.03.2022 bis einschließlich 17.07.2022 mindestens ein beliebiges Wasa-Produkt kauft und den Kassenbon bis zum 31.07.2022 auf der Aktionswebseite unter www.wasa.com/insektenretter hochlädt, wird nach erfolgreicher Prüfung des Kassenbons, in Zusammenarbeit mit dem „Netzwerk Blühende Landschaft“ (einer Initiative von Mellifera e. V., Fischermühle 7, 72348 Rosenfeld) ein (1) Quadratmeter Blühfläche („Prämie“) gepflanzt.
Eine Barauszahlung der Prämie ist ausgeschlossen.
4. Teilnahmeschluss
Die letzte Möglichkeit des Kassenbonuploads ist der 31.07.2022, 23:59 Uhr deutscher Zeit.
5. Aktionsprodukte
Zur Teilnahme an der Aktion berechtigt jedes Wasa-Produkt, das im Zeitraum 01.03.2022 bis 06.07.2022 im deutschen oder österreichischen Handel erworben wird.
6. Ablauf der Teilnahme
Die Teilnahme an der Aktion erfolgt unentgeltlich.
Die Teilnahme an der Aktion findet via Aktionswebseite (www.wasa.com/insektenretter) statt. Die teilnehmende Person gibt ihren Namen, ihre E-Mail-Adresse, das gekaufte Produkt/ die gekauften Produkte, und die Einkaufsstätte an und lädt ihren Kassenbon hoch. Folgende Angaben müssen auf dem Kassenbon sichtbar sein: Einkaufsstätte, Kaufdatum und Uhrzeit, Bonnummer, Gesamtsumme sowie Bezeichnung und Preis des Produktes/der Produkte.
Nach positiver Prüfung des hochgeladenen Kassenbons wird/werden für die teilnehmende Person in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Blühende Landschaft in Abhängigkeit von der Anzahl gekaufter Wasa-Produkte auf dem Kassenbon, ein (1) oder mehrere Quadratmeter Blühflache in einem bereits vordefinierten Gebiet gepflanzt. Der teilnehmenden Person wird nach erfolgreicher Teilnahme an der Aktion eine Urkunde über die Pflanzung der Blühfläche im pdf-Format per E-Mail zugesendet.
Dabei wird die Blühfläche für mindestens eine Saison angelegt.
Die Veranstalterin ist für die Richtigkeit der Angaben des/der Teilnehmenden nicht verantwortlich. Die teilnehmende Person ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit der von ihr angegebenen Daten selbst verantwortlich – Falschangaben gehen allein zu ihren Lasten.
Die Teilnahmen pro Person sind unbegrenzt. Jeder Kassenbon darf jedoch nur einmalig zur Teilnahme verwendet werden. Nach Hochladen des Kassenbons ist der verwendete Kassenbon zu keiner weiteren Teilnahme berechtigt. Eine Mehrfachverwendung führt zur Verweigerung der Prämie.
Kassenbons, die den Aktionszeitraum und/oder ein Wasa Produkt nicht ausweisen oder bei fehlender/fehlerhafter Angabe der Daten kann die Teilnahme nicht berücksichtigt werden. In diesen Fällen wird die teilnehmende Person per E-Mail über seine/ihre ungültige Teilnahme in Kenntnis gesetzt.
Prämienansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.
7. Ausschluss von Teilnehmern
Zur Teilnahme an der Aktion ist es unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Eine Teilnahme in fremdem Namen ist nicht erlaubt. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen die Prämie auch nachträglich zu verweigern.
Außerdem behält sich die Veranstalterin das Recht vor, Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich bei der Teilnahme an der Aktion unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder in sonstiger Weise versuchen, sich oder Dritten durch Manipulation Vorteile zu verschaffen, von der Teilnahme auszuschließen. Auch in diesen Fällen kommt die Verweigerung der Prämie in Betracht.
8. Änderungen der Teilnahmebedingungen und Beendigung der Promotion
Die Veranstalterin behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern, insbesondere an veränderte rechtliche und/oder technische Verhältnisse anzupassen. Die Teilnahmebedingungen sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung online abrufbar.
Die Veranstalterin kann die Aktion jederzeit ändern, aussetzen oder beenden, soweit dies aufgrund von Umständen erforderlich ist, die die Veranstalterin nicht beeinflussen kann oder wenn nur so eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion gewährleistet werden kann. Falls eine derartige Beendigung durch das Verhalten einer teilnehmenden Person verursacht wird, ist die Veranstalterin berechtigt, von dieser Person den Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.
9. Haftungsbeschränkungen
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Für technische Ausfälle, die zur Nichtverfügbarkeit der Aktion führen, haftet die Veranstalterin, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, nicht. Dies gilt auch für eine etwaige Nichtverfügbarkeit der Internetseite der Veranstalterin.
Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte übernehmen die Veranstalterin und die beteiligten Unternehmen keine Haftung.
Die Veranstalterin übernimmt, außer bei Arglist, keine Gewährleistung für die Freiheit der ausgelobten Prämie von Sach- und Rechtsmängeln. Ebenso übernimmt sie – soweit rechtlich zulässig – keine Haftung für Irrtümer oder Druckfehler sowie für Schäden, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Inanspruchnahme der Prämie möglicherweise entstehen, es sei denn sie sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Veranstalterin zurückzuführen. Auch eine Haftung bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes sowie einer Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks unabdingbar ist und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person vertrauen kann, bleibt unberührt.
10. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder sollte eine Regelungslücke bestehen, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder lückenhafte Regelung wird durch eine solche ersetzt bzw. ergänzt, die den Interessen der Veranstalterin und der Parteien am nächsten kommt, vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen der Partner. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur Aktion sind per E-Mail an [email protected] oder [email protected] zu richten.